Auch zum 2. Rettungsweg gab es einiges an hin und her. Denn wir wollen ganz skandinavisch ausnahmslos Schwingfenster.
Da diese aber nicht oben sondern im oberen Drittel aufgehängt sind, sind sie als Rettungsweg nicht zulässig. Das macht uns im OG Probleme. Aber in unseren Augen ginge doch die Balkontür. Warum wurde das also nicht in der Zeichnung laut unseren Anmerkungen geändert? Weil die Balkontür zu schmal sei, bzw. die lichte Breite zu schmal und eine breitere Tür zu schwer sei, dass sie irgendwann hängen würde und deshalb unter keinen Umständen eingebaut würde. Hm, es handelt sich ja nur um ein paar cm (3 oder 4). Rufen wir doch mal die wirklich tolle Hotline vom Bauamt an, vielleicht nehmen die es ja nicht so genau (die Hoffnung stirbt zuletzt ;-)). Und wir werden tendenziell Glück haben: Tatsächlich kann bei der Bauprüfung nicht anhand der Zeichnung festgestellt werden, wie groß das lichte Maß tatsächlich sein wird. Und es gibt die Möglichkeit eines Abweichungsantrags, den man mit dem Bauantrag einreicht. Dann wird die Feuerwehr in beratender Funktion hinzugezogen (dort hatte ich auch noch nachgefragt) und weil es sich um den Bau eines Einfamilienhauses handelt (im Falle dessen geringe Personenzahl zu retten etc.), wird dem tendenziell statt gegeben. Alles klar! Also Antrag rausgesucht (Hamburg ist ja transparent) und mit den anderen Punkten per Mail an Christian und die Architektin.
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