Ein sehr netter Vermesser hat uns gegen sein Anraten (!) ein ausführliches Angebot zukommen lassen. Gegen sein Anraten, weil er die Koordinaten unserer Grundstücksecken erst kaufen müsste und der andere Vermesser die ja schon hat. Er scheint ja nicht sonderlich scharf auf unser Geld zu sein, aber vielen Dank für den Hinweis!  Wir haben uns also tatsächlich für den ursprünglichen Vermesser entschieden. Ich will das Angebot aber mal nicht vorenthalten:

(Pfeifenstielflurstück 6 Punkte bzw. Koordintatenpaare)
 
Die Vermessungskosten im Rahmen eines Bauvorhabens bestehen aus
(der Vollständigkeit halber sind hier auch die Teilungskosten erwähnt)
 
– Teilungskosten (dabei werden die Koordinaten des Neuflurstücks ermittelt)
– Erstellung eines bemaßten Lageplanes (aus den Koordinaten mit aus der Flurkarte (Liegenschaftskarte) maßstäblich abgegriffenen weiteren Informationen
– Berechnung der Neukoordinaten des Bauvorhabens und Eintrag in den Lageplan
  (Genauigkeit unter cm, angegeben mit Millimetergenauigkeit)
– Grobabsteckung dieser Koordinaten vor Ort NACH der Baugenehmigung
  (Genauigkeit ca. 5-10 cm)
  Danach wird das Baufeld für die Bodenplatte (bzw. Aushub für den Keller) vorbereitet.
– Feinabsteckung dieser Koordinaten auf sogenannten Winkelböcken oder Schnurböcken
  (damit kann dann der Betonbauer die Maße für die Bodenplatte umsetzen)
  (Abgesteckt vor Ort mit Millimetergenauigkeit)
. Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung (nach §5 Vermessungsgesetz)
 
Kosten:
Kauf von Koordinaten: 6 Punkte 494,44 (inkl, 19% Umsatzsteuer)
Lageplanerstellung: 200,00 Euro + 19% = 238,00 €
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Grobasbteckung: Je nach Entfernung (wegen der Anfahrt) in Ihrem Fall: 120,00 zzgl 19%= 142.80 €
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Feinabsteckung: 440,00 + 19% =523,60 € für 4 Ecken, bei mehr als 4 Ecken proportionale Erhöhung des Preises.
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Gebäudeeinmessung (§5 VermG): Kosten: 440 +19%= 523,60 €  bis zu 10 Eckpunkte zzgl.
Übernahmegebühr des Landesbetriebes: 305 Euro (steuerfrei)
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Ein Lageplan kann nach der Beauftragung innerhalb einer Woche erstellt werden.
 
Sie sehen, dass für den Fall, dass ein ÖbVI Büro die Teilung durchgeführt hat, der Kauf von Koordinaten für einen Lageplan unter Umständen entfallen kann.