In der Zwischenzeit traf ich mich mit zwei weiteren Abrissunternehmen. Schlechte Neuigkeiten! 🙁
Die Isolierung des Behelfsheims darf momentan nicht entsorgt werden und muss vorerst auf dem jeweiligen Grundstück verbleiben, weil es noch nicht mal im großen Stil gelagert werden darf. Da hat ja mal wer mitgedacht 🤔 Allerdings haben die Abrissunternehmen alle gute Hoffnung, dass sich die Entsorgung bis zu unserem Baubeginn geklärt hat. Hoffen wir mal!✊
Von 14 Anfragen meldeten sich also vier Abrissunternehmen zurück, mit denen ich mich auch vor Ort traf. Nur mal am Rande was zu solchen Quoten 😏
Der letzte Mensch heute war etwas verpeilt: Er und auch seine Firma hatten sich die Hausnummer nicht notiert. Und so kam er dann erst auf mich zu als ich aus Interesse die Grabenverrohrung auf der anderen Straßenseite begutachtete…😅
Das Treffen mit dem Wegewart vorweg war sehr positiv. Der Abstand zwischen unserem linken und rechten Nachbarn beträgt 4,3 m. Eine Auffahrt wird einem eigentlich nur für 3,5 m genehmigt. Unsere Idee ist aber die gesamten 4,3 m zu verdichten, um für die Baufahrzeuge einen netteren Schwenkbereich in unserer eher schmalen Straße zu haben. Diese Idee befürwortete der Wegewart schon mal, großartig! 🙂 Außerdem gab er uns den Tip vor jeglichen Baumaßnahmen einmal rundherum eher großzügig von den Grundstücken Fotos zu machen: Bei einem Bau könne Dreck nicht vermieden werden und auch Schäden häufig nicht. Damit wir aber nachvollziehen könnten, ob die Beschuldigungen tatsächlich zu unseren Lasten gehen, wären solche Aufnahmen sinnvoll. Danke dafür!
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