Da wir zwischen unserem Grundstück und der Straße einen Graben haben, klärte ich heute mit einer tatsächlich super netten Dame vom Tiefbauamt, wie die Anträge dafür auszusehen haben.

Der Bezirk Eimsbüttel führt ein Pilotprojekt zur Erstellung von Auffahrten durch, weshalb wir  uns um vieles selbst kümmern müssen. Zu allererst vereinbaren wir einen Termin mit dem zuständigen Wegewart. Daraufhin beantragen wir eine Bauauffahrt mit einem Sondernutzungsantrag. Gleichzeitig muss der Graben verrohrt werden, um weiter in Betrieb zu bleiben, dafür beantragen wir eine Grabenverrohrung. Bedingt durch das Pilotprojekt können wir uns das Unternehmen aussuchen, das die Auffahrt erstellen soll. Um jedoch Schwarzarbeit vorzubeugen, muss die Firma beim Bezirksamt registriert sein und wir müssen einen Musterbauvertrag mit der Firma abschließen. Damit hätten wir dann eine Auffahrt.

Aber natürlich noch nicht genug 😉 Wir leben ja im deutschen Staat… Um die Auffahrt befahren zu dürfen, brauchen wir danach also noch eine Überfahrtgenehmigung. Und nach dem Bau beantragen wir die Bauauffahrt zu einer endgültigen Auffahrt umbauen zu dürfen (bzw. müssen, denn die Bauauffahrt ist nur für den beantragten Zeitraum des Baus bewilligt).